Die Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um einen besseren Übergang in die Pension zu schaffen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Personalabteilung bemüht sich jedoch in Abstimmung mit der jeweiligen Linienführungskraft die individuellen Bedürfnisse ihrer älteren Mitarbeiter:innen zu berücksichtigen. Die Arbeitszeitreduktion kann 40, 50 oder 60% des vorigen Arbeitszeitausmaßes betragen