Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat der Generali Versicherung AG haben eine Betriebsvereinbarung zur Gestaltung von Rahmenbedingungen einer „Auszeit“ – eines sogenannten „Sabbaticals“ – abgeschlossen. Möglich ist dabei die Gestaltung des Sabbaticals durch „Gehaltsverzicht“ oder durch „Verwendung von Zeitguthaben mit oder ohne Arbeitszeitreduktion“. Ergänzend zu dieser Betriebsvereinbarung wurde als Zusatz für alle Konzerngesellschaften auch eine Vereinbarung über das „Papamonat“ abgeschlossen: Väter können längstens bis zum Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter ein „Sabbatical“ für die Dauer eines Monats in Anspruch nehmen. Sämtliche Betriebsvereinbarungen sind für alle MitarbeiterInnen im PE-InfoCenter, einer elektronischen Datenbank, abrufbar.