Familienorientierte Vertretungsregelungen ermöglichen Beschäftigten mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen (kurzfristig) den Arbeitsplatz zu verlassen, um im Bedarfs- bzw. Notfall ihren familiären Pflichten nachzugehen. Diese Vertreterreglung soll bei Teammeetings vom Teamleiter regelmäßig in Erinnerung gerufen werden. Weiters wird sie bei der regelmäßig stattfindenden Informationsflussveranstaltung, wo alle MitarbeiterInnen teilnehmen, in regelmäßigen Abständen von der Geschäftsleitung thematisiert, damit jede/r MitarbeiterIn darüber Bescheid weiß und auch die Sicherheit hat, dass diese Regelung gelebte Kultur ist.