Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Infos zum Zertifizierungsprozess für das Zertifikat familienfreundlichegemeinde..
- Was ist das Ziel der Zertifizierung familienfreundlichegemeinde?
Ziel der Zertifizierung ist es, die Attraktivität der Gemeinde als lebenswerter Standort für Familien, Kinder und Senioren/Innen zu erhöhen. Die Zertifizierung soll sich auch positiv auf die Gemeinde als Wirtschaftsstandort auswirken und auf die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde.
- Was ist für die Teilnahme an der Zertifizierung familienfreundlichegemeinde notwendig?
- Teilnahme an einer kostenlosen Informationsveranstaltung/Zertifizierungsseminar.
- Gemeinderatsbeschluss über die Teilnahme an der Zertifizierung und gegeben falls an dem UNICEF-Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde“
- Postalische Übermittlung der unterfertigten Teilnahmevereinbarung in zweifacher Ausführung und Gemeinderatsprotokoll
- Wer verleiht das Gütezeichen?
Im Rahmen einer feierlichen Zeremonie wird die Gemeinde von der Republik Österreich, repräsentiert durch den/die zuständige/n Bundesminister/in, mit Zertifikaten ausgezeichnet.
- Welche Personen sind für die Teilnahme an der kostenlosen Info-Veranstaltung zugelassen?
- Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen
- Vizebürgermeister/ Vizebürgermeisterinnen
- Familienausschussmitglieder
- Politische Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen
- Gemeindebedienstete
- Welche Aufgaben hat der/die Auditbeauftragte einer Gemeinde?
Der/Die Auditbeauftragte ist die zentrale Anlaufstelle für Prozessbegleiter, Zertifizierungsstellen sowie Partner in der operativen Abwicklung. Sie koordinieren intern und stimmen sich mit den Projektgruppen bezüglich Prozesse und Ergebnisse ab. Die Erstellung von Jahresberichten sowie Dokumentationen familienfreundlicher Maßnahmen ist ebenfalls Teil Ihres Aufgabenbereichs. Mit viel Engagement sorgen Sie dafür, dass alles reibungslos abläuft und die Gemeinde ihren familienfreundliche Status behält!
- Aus welchen Personen muss sich die Projektgruppe jedenfalls zusammensetzen?
- Bürgermeister/in, Vizebürgermeister/in, Amtsleiter/in
- Vertreter/innen des Gemeinderates (aller politischen Parteien)
- Projektleiter/in = Auditbeauftragte/r der Gemeinde
- Mitglied des Familienausschusses
- Elternvertreter/innen
- Seniorenbeauftragte/r (oder eine Person ab 60 Jahren)
- Behindertenvertrauensperson
- Wer kann an der Zertifizierung familienfreundlichegemeinde teilnehmen?
Jede Stadt, Gemeinde und jeder Bezirk Österreichs kann, unabhängig von ihrer Größe oder Einwohnerzahl, an der Zertifizierung teilnehmen.
- Wie lange dauert der Zertifizierungsprozess?
Der Zertifizierungsprozess bis zum Erhalt des Gütezeichens dauert 9 Monate. In dieser Zeit wird mit den Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern ausgearbeitet, welche Maßnahmen gesetzt werden sollen und eine Bürgerbefragung durchgeführt. Danach hat man 3 Jahre Zeit um die Maßnahmen umzusetzen.
- Wie viel kostet die Zertifizierung familienfreundlichegemeinde?
Die Familie & Beruf Management GmbH stellt den Gemeinden kostenlose Informationsveranstaltungen, Workshops und Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Um die Prozesse zu begleiten, wird jeder Gemeinde eine kostenfreie Unterstützung in einem bestimmten Zeitrahmen gewährt. Des Weiteren bieten wir auch 50% der Gutachterkosten als zusätzliche Hilfe an. Unsere Leistungen umfassen zudem Öffentlichkeitsarbeit (mit Give-Aways), Zusatzschilder für Ortstafeln sowie Best Practice-Beispiele mit Veröffentlichung auf unserer Webseite.
Abhängig von der Einwohnerzahl belaufen sich die Begutachtungskosten insgesamt auf €1.750 (>2.500 Einwohner) oder €1.500 (< 2.500 Einwohner). Eine Begutachtung findet beim Grundzertifikat nach 9 Monaten und beim Vollzertifikat nach 3 Jahren statt.