Ziel ist, Hort und Schule bedarfsgerecht einzurichten. Als einer der ersten Schritte wurden die Kinderbetreuungseinrichtungen ab 1. Juni 2013 verwaltungstechnisch unter ein Dach zusammengefasst. Sowohl Nachmittagsbetreuung (bisher vom Schulamt verwaltet) als auch die Horte (bisher unter Aufsicht des Jugendamts) werden fortan zentral geregelt.