Familienfreundliche Maßnahmen:
- tägliche, wöchentliche und jährliche Flexibilisierung der Arbeitszeit im Rahmen der vorgegebenen Kernarbeitszeiten
- arbeitsplatznahe Wohnmöglichkeiten werden vermittelt
- Mitarbeiterbefragungen werden durchgeführt
- Elternschaft wird sichtbar gemacht (z.B. durch Erwähnung, Glückwunsch, Anerkennung)
- tarifübersteigende Freistellung für Väter zur Geburt des Kindes (Sonderurlaub 1-2 Tage)
- Führungspositionen werden mit Teilzeitkräften besetzt (ausgenommen Ärzte)
- Zeiten der Familienphase über die gesetzliche Karenzzeit hinaus werden bei der Gehaltsberechnung mit 60% berücksichtigt (siehe Dienstrecht)
- es werden auch Fortbildungsmöglichkeiten während der Familienphase/Karenz angeboten
- es gibt einen Plan zur Gleichstellung von weiblichen Beschäftigten
- finanzielle mitarbeiterbezogene Zuschüsse zur Kinderbetreuung: Kindergruppe, Kindergarten, Ferienplätze, Betreuung bei Krankheit des Kindes (2 Wochen bis 12 Jahre), Betriebskindergarten altersgemischt (6-19 Uhr), - Krabbelstube ab 1 Jahr, Ferienbetreuung/Notplätze, institutionale Betreuungsmöglichkeit am Wochenende, Früh- und Spätdienst
- organisatorische Verankerung des Themas „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“: z.B. zentrale Anlaufstelle, Ombudsmann, -frau vermitteln mit Handlungsfreiheit und –vollmacht
- Einrichtung einer „Babysitterbörse“ (eventuell in Zusammenarbeit mit der Schule) –analog dazu für pflegebedürftige Angehörige
- Aus- und Weiterbildung von Führungskräften mit Schwerpunkt Führung, Selbst-, Sozial- und Familienkompetenz
- Aufbau eines Mitarbeiter-Pools für kurzfristigen Personalbedarf: z.B. ehemalige MitarbeiterInnen aktivieren