Familienfreundliche Maßnahmen:
- Kurzfristige Befreiungen für Betreuungspflichten sind möglich
- Teilzeitverträge sind möglich
- Kinder können in Notfällen auch kurzfristig ins Büro mitgenommen werden
- Überstunden können zum Urlaub dazugenommen werden
- Überprüfung von betrieblichen Arbeitsabläufen auf Familienfreundlichkeit – gewachsene Strukturen sollen an aktuelle Erfordernisse angepasst werden
- Ein innerbetriebliches Vorschlags- und Beschwerdewesen soll eingeführt werden
- Vermehrtes Eingehen in Mitarbeiter/innengesprächen auf die familiären und persönlichen Rahmenbedingungen